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Umsatzsteuer | Direktanspruch in der Umsatzsteuer
In der Rechtsprechung wurde das sich aus dem Unionsrecht ergebende Rechtsinstitut des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer (auch „Reemtsma-Rechtsprechung“) entwickelt. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsempfänger die Erstattung einer rechtsgrundlos an den Leistenden gezahlten Umsatzsteuer direkt vom Fiskus (statt vom Leistenden) verlangen. In seinem Schreiben v. greift das BMF das „Reetsma“ ( NWB BAAAC-53738) und weitere BFH-Rechtsprechung auf und bezieht ausführlich Stellung zu den Grundsätzen eines Direktanspruchs in der Umsatzsteuer.