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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 59/19

Gesetze: § 3 Abrechnungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen; § 35 Bundesmantelvertrag - Ärzte

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Kassenärztliche Vereinigung darf für die Einreichung der Quartalsabrechnungen Fristen vorgeben und die Überschreitung solcher Fristen auch sanktionieren.

2. Die Erklärung zur Quartalsabrechnung (Abrechnungs-Sammelerklärung) ist wesentlicher Teil der einzureichenden Abrechnungsunterlagen.

3. Die Abgabe einer ordnungsgemäßen Abrechnungs-Sammelerklärung ist eine eigenständige Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs eines Kassen-/Vertragsarztes auf Vergütung der von ihm erbrachten Leistungen.

Fundstelle(n):
SAAAI-60436

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