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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 28 KR 362/21 NZB

Gesetze: § 144 Abs 2 Nr 3 SGG; Art 267 Abs 3 AEUV; Art 101 Abs 1 S 2 GG

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Verfahrensfehler wegen Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters aus Art 101 Abs 1 S 2 GG kann gegeben sein, wenn ein mangels Rechtsmitteln letztinstanzlich entscheidendes Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art 267 Abs 3 AEUV nicht nachkommt. Zu den Rechtsmitteln in diesem Sinne zählt auch die Nichtzulassungsbeschwerde (vgl = NJW 2021, 1005; = juris).

Fundstelle(n):
TAAAI-60401

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