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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 17 EG 2/21

Gesetze: § 2c Abs 3 S 1 BEEG; § 2f Abs 1 S 1 BEEG

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Berechnung des Elterngeldes sind bei freiwillig gesetzlich Versicherten keine Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung vom Einkommen vorzunehmen. Bei der Berechnung des Elterngeldes sind die Abzugsmerkmale für den Bemessungszeitraum und den Bezugszeitraum einheitlich zu bestimmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 1824 Nr. 35
DStR-Aktuell 2022 S. 14 Nr. 11
DAAAI-60386

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