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Erbschaftsteuer | Zugewinnausgleichsanspruch als Nachlassverbindlichkeit (FG)
Der vor dem Tod des Erblassers durch Vereinbarung der Gütertrennung entstandene und fällig gewordene Zugewinnausgleichsanspruch ist als Nachlassverbindlichkeit abziehbar, sofern im Todeszeitpunkt damit zu rechnen ist, dass der Anspruch auch geltend gemacht wird.
Sachverhalt
Die
Eheleute haben im Jahr 2012 den gesetzlichen Güterstand insbesondere vor dem
Hintergrund einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Ehemanns beendet. Der
entstandene Zugewinnausgleichsanspruch zugunsten der Ehefrau wurde vertraglich
festgelegt und in zwei Teilbeträgen (im Jahr 2012 und nach Verkauf von in der
Krise befindlichen GmbH-Anteilen) fällig. Darüber hinaus wurde auch ein
gemeinschaftliches Testament errichtet. Die Ehefrau (Klägerin) sollte befreite
Vorerbin mit einer Erbquote von 85 % werde...