Keine Unzulässigkeit eines
bei Gericht gestellten Antrags bei Gewährung einer AdV Maßgeblicher Zeitpunkt für Aussetzung und AdV - ex nunc
/ Rückwirkung
Leitsatz
Ein bei Gericht gestellter Antrag wird nicht unzulässig,
wenn die Behörde im laufenden Verfahren eine AdV unter Widerrufsvorbehalt
gewährt.
Eine Aussetzung erfolgt nur ex nunc, während die Aufhebung
der Vollziehung (und der damit verbundene Wegfall von Säumniszuschlägen)
ab Fälligkeit gewährt werden kann. Maßgeblich ist, in welchem Zeitpunkt
die objektiven Voraussetzungen einer AdV vorlagen - ein verspäteter
Vortrag des Antragstellers hindert keine Rückwirkung, ist jedoch
bei der Kostenentscheidung zu beachten.
Fundstelle(n): RAAAI-60283
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.