Vorsteuerberichtigung nach
(Weiter-)Veräußerung eines baureif gemachten Grundstücks bei Erzielung
von Hilfsumsätzen in der Planungsphase Voraussetzungen der berichtigungsneutralen Geschäftsveräußerung eines
im Aufbau befindlichen Vermietungsunternehmens
Leitsatz
Die (Weiter-)Veräußerung eines baureif gemachten Grundstücks
nebst dazugehöriger Planungsleistungen für den Bau von Vermietungsobjekten
ist auch dann eine nur einmalige Verwendung des Grundstücks zur
Ausführung eines Umsatzes, wenn der Grundstückseigentümer in der
Planungsphase Hilfsumsätze aus der übergangsweisen Genehmigung der
Aufstellung von Werbemedien auf dem Grundstück erzielt.
Die berichtigungsneutrale Geschäftsveräußerung eines im
Aufbau befindlichen Vermietungsunternehmens setzt voraus, dass dieses
bereits eine gewisse objektive Verfestigung erfahren hat. Die Herstellung
der Baureife und der Abschluss von Gewerberaummietverträgen für
ein noch zu erstellendes Objekt reicht hierfür jedenfalls dann nicht
aus, wenn das objektiv zutage getretene Geschäftsmodell dem eines
Bauträgers/Grundstücksentwicklers entspricht - Abgrenzung zu , BStBl II 2020,
790 einerseits und vom V R 22/09, BFH/NV 2011,
854 andererseits.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): HAAAI-60282
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