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FG Rheinland-Pfalz | Sonderregelung zum Wohnsitzbegriff für Bedienstete der EU
Die in Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der EU v. (ABl EU 2012 Nr. C 326 S. 266) vorgesehene Wohnsitzfiktion bestimmt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Dienstantritts bei der Union. Eine Veränderung der Motivation für die Wohnsitznahme bleibt ohne Auswirkung, wenn der neue Wohnsitz des Bediensteten im Hoheitsgebiet der EU einen räumlichen Bezug zu seiner Tätigkeitsstätte hat.
Im [i]Fiktiver Wohnsitz des EU-Bediensteten und günstige Sonderregelung auch bei Mitursächlichkeit Streit war, ob eine Zuwendung an den Kläger der Schenkungsteuer unterliegt. Der Kläger war österreichischer Staatsbürger und seit dem Bediensteter der Europäischen Investitionsbank mit Sitz in Luxemburg. Der Kläger und seine Ehefrau hatten bis 2017 auch einen Wohnsitz in Deutschland. Im April 2017 erklärte der...