Arbeitslosigkeit; Bildungseinrichtung; erste Tätigkeitsstätte; Studium
Rechtsfrage
Unter welchen Voraussetzungen wird die Bildungseinrichtung (hier: Fernuniversität) "zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme" aufgesucht (hier: Abgrenzungskriterien gemäß Tz. 34 des BStBl I 2020, 1228, nach denen ein während einer Erwerbslosigkeit durchgeführtes Studium --unabhängig von dem zeitlichen Umfang des Studiums-- stets als Vollzeitmaßnahme angesehen werden muss)?
Gesetze: EStG § 9 Abs 4 S 8
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.04.2022):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
BAAAI-60206