Streitig ist, ob das FA zu Recht die Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids abgelehnt hat.
Ist das dem amtlichen Vollmachtsmuster (vgl. zuletzt BStBl I 2019, 594) beizufügende Beiblatt, das vom Vollmachtgeber ebenso wie die amtliche Vollmacht zu unterschreiben ist und das den Wirkungskreis der Vollmacht auf die dort angegebenen Steuernummern einschränkt, in die Auslegung der Vollmacht einzubeziehen?
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