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Kassen | Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (BMF)
Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet ().
Hintergrund: Die DSFinV-K ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.
Das BMF führt aus:
Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht und kann unter dem ...