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Online-Nachricht - Donnerstag, 21.04.2022

Erbschaftsteuer | Kosten für ein Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten (BFH)

Zu den Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG können auch Aufwendungen für eine Zweitgrabstätte gehören, wenn die erste Grabstätte nur als vorübergehende Ruhestätte des Verstorbenen bestimmt war (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG sind u.a. die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig.

Sachverhalt: Der Kläger ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde im Jahr 2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 €.

Das FA setzte Erbschaftsteuer fest. Der Bescheid erging vorläufig i. S. des § 165 Abs. 1 Satz 1 AO hinsichtlich de...