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NWB BB 5/2022 S. 129

Ukraine-Krieg: Steuerliche Erleichterungen bei Spenden

Wer für vom Ukraine-Krieg Geschädigte spendet, benötigt keine separate Spendenbescheinigung. Es genügt ein Zahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung, wenn die Spende auf ein entsprechendes Konto einer Spendenorganisation fließt. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2022.