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Online-Nachricht - Dienstag, 19.04.2022

Umsatzsteuer | Ernstliche Zweifel an der Aufrechnung in Bauträgerfällen (FG)

Mit sechs Beschlüssen hat das FG Münster im Rahmen von Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung zur Aufrechnung in Bauträgerfällen Stellung genommen. Danach bestehen ernstliche Zweifel von Aufrechnungen des Finanzamts mit abgetretenen Werklohnforderungen gegen Umsatzsteuernachforderungen (FG Münster, Beschlüsse v. - 5 V 3238/21, 5 V 3239/21, 5 V 3240/21, 5 V 3241/21, 5 V 3242/21 und 5 V 3243/21; Beschwerden eingelegt).

Sachverhalt: Die Antragstellerin ist als Bauträgerin tätig und erhielt Bauleistungen von Subunternehmen. Die auf diese Leistungen entfallende Umsatzsteuer behielt die Antragstellerin ein und führte sie an das Finanzamt ab, weil sie ursprünglich davon ausging, gemäß § 13b UStG Steuerschuldnerin zu sein. Unter Berufung auf das

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