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Einkommensteuer | Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen (FG)
Müllentsorgungs- und Abwassergebühren fallen nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (; Revision anhängig, BFH-Az. VI R 8/22).
Sachverhalt: Die Klägerin machte in ihren Einkommensteuererklärungen von der Gemeinde erhobene Abgaben für die Restmüll- und die Komposttonne sowie für die Schmutzwasserentsorgung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Das Finanzamt gewährte die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht, weil die Entsorgungsleistungen außerhalb des Haushalts erbracht worden seien. Ferner könne der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu bekämpfen, bei kommunalen Entsorgungsunternehmen nicht erreicht werden, denn die Beauftragung eines Dritten sei nicht möglich.
Hiergegen wandte die Klägerin e...