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USt direkt digital Nr. 8 vom Seite 9

Erstellung von Abdeckrechnungen

Dr. Matthias Gehm

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob das Schreiben von Scheinrechnungen, um anderen Unternehmern so die Hinterziehung von Lohnsteuer und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu ermöglichen (Erstellen von Abdeckrechnungen), ein umsatzsteuerbarer Vorgang ist mit der Folge, dass wenn eine diesbezügliche Erklärung unterbleibt, eine Hinterziehung von Umsatzsteuer gegeben ist.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

1. Da für das Erstellen von Abdeckrechnungen kein legaler Markt gegeben und somit eine Wettbewerbssituation mit einem legalen Wirtschaftssektor ausgeschlossen ist, ist auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität kein umsatzsteuerbarer Vorgang gegeben. Insofern ist die Provision, die für die Überlassung solcher Rechnung gewährt wird, nicht steuerbar und bei Nichterklärung dieser eine diesbezügliche Umsatzsteuerhinterziehung nicht gegeben.

2. Eine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer, die das strafrechtliche Unrecht abdeckt, ergibt sich aber, wenn in den Abdeckrechnungen Umsatzsteuer offen ausgewiesen wird, so dass diese nach § 14c Abs. 2 UStG vom Rechnungsaussteller geschuldet wird und der Rechnungsaussteller diesen Sachverhalt gegenüber dem Finan...