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InvStG | Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften (BMF)
Das BMF hat zur Einbeziehung von
Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die
Aktiengewinnberechnung nach
§ 8 InvStG
2004 Stellung genommen und das
(BStBl I 2020 S. 1225) angepasst
(/19/10082
:006).
Die Änderungen gegenüber dem sind im Fettdruck kenntlich gemacht.
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: /19/10082 :006 (il)