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Online-Nachricht - Dienstag, 12.04.2022

Gesetzgebung | Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BMF)

Das BMF hat am den Referentenentwurf für die "Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung" (Stand: ) veröffentlicht.

Hintergrund: Im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung haben sich Klarstellungsbedarf sowie weitere redaktionelle Änderungen ergeben.

Die INSIKA-Technik (technische Komponente der INtegrierten SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) wird nicht nur in Taxis, sondern auch in Mietwagen eingesetzt. Damit bedarf es einer entsprechenden Regelung auch für Mietwagen. Nach § 9 Abs. 2 der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) muss ein Taxiunternehmer, der vor dem schon die INSIKA-Technik eingesetzt hat, bei einem Fahrzeugwechsel dies dem Finanzamt mitteilen. Dies ist sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung arbeitsaufwendig. Zukünftig kann ein Taxiunternehme...