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Einkommensteuer | Arbeitsteilung in Arztpraxis kann zu Gewerbebetrieb führen (FG)
Eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten ist insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt (; Revision zugelassen).
Sachverhalt Die Klägerin ist eine in Rheinhessen ansässige sog. Partnerschaftsgesellschaft, in der sich mehrere approbierte Zahnärzte zur gemeinsamen Ausübung der zahnärztlichen Behandlung von Privat- und Kassenpatienten zusammengeschlossen haben. Im Streitjahr erzielte die Praxis Umsatzerlöse von rund 3,5 Millionen Euro, wovon nur ca. 900 € auf einen der sog. Seniorpartner entfielen, der hauptsächlich für ...