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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 4143/20

Gesetze: SGB XII § 42b Abs. 2; SGB IX § 113 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Das Mittagessen in Einrichtungen ist kein Bestandteil der Eingliederungshilfeleistungen, soweit die Kosten des Mittagessens die Höhe des Mehrbedarfs nach § 42b Abs. 2 Satz 3 SGB XII nicht übersteigt. Nur soweit die Kosten für die Herstellung und Bereitstellung hierdurch nicht gedeckt werden, sind sie der Eingliederungshilfe zugeordnet.

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Fundstelle(n):
HAAAI-59612

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