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Track 10-11 | Zweigliedrige KG: GmbH-Beteiligung des Kommanditisten als Sonderbetriebsvermögen II
Die (Mehrheits-)Beteiligung eines Kommanditisten an einer Kapitalgesellschaft, die neben ihren geschäftlichen Beziehungen zur KG oder neben ihrer Geschäftsführertätigkeit als Komplementär-GmbH für die KG einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung unterhält, ist in der Regel nicht dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II zuzuordnen. Dies gilt auch dann, wenn die Komplementär-GmbH wirtschaftlich mit der GmbH & Co. KG verflochten ist.
Die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH gehört nicht zu seinem Sonderbetriebsvermögen II, wenn die GmbH über einen eigenen Geschäftsbetrieb von erheblichem Umfang verfügt. Das gilt auch im Fall einer zweigliedrigen KG. – Das hatte das FG Düsseldorf vor drei Jahren in erster Instanz entschieden und ist jetzt vom Bundesfinanzhof bestätigt worden. Der IV. Senat des BFH hat die Revision als unbegründet zurückgewiesen.
Ganz generell gilt: Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II ist der Veranlassungszusammenhang maßgebend.
Zwar kann die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zu seinem notwendigen Sonderbetrie...