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Track 02-03 | Offene Ladenkassen: Zumutbarkeit kann bei Ausnahme von Einzelaufzeichnung unterstellt werden
Mit dem aktuellen BMF-Schreiben zu Änderungen des AEAO ist eine Vereinfachungsregelung eingeführt worden, wonach beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht bei der Verwendung einer offenen Ladenkasse die Zumutbarkeit nicht mehr gesondert geprüft werden muss. Bislang musste die Unzumutbarkeit von den Steuerpflichtigen nachgewiesen werden, was in der Praxis nur selten gelang.
Wir beginnen heute mit dem Thema Kassenführung. – Normalerweise ist es ja so, dass bei einem BMF-Schreiben aus dem Betreff schnell deutlich wird, worum es konkret geht. Bei Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung ist das allerdings leider nicht so. Diese Verwaltungsanweisungen sind immer eine Wundertüte. Hilfreich wäre es, wenn die wichtigsten Neuerungen vom Bundesfinanzministerium kurz eingeordnet würden. Das geschieht aber nicht. Da kann es schon mal passieren, dass die ein oder andere wichtige Info untergeht.
Auf den ersten Blick sind die Änderungen meist nur schwer nachvollziehbar. In dem aktuellen Schreiben des BMF, das im Original immerhin 23 Din A4-Seiten umfasst, heißt es beispielsweise:
In der Nummer 1 Satz 3 zu...