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Track 26 | Ausländische Familienstiftung: Geld- und Sachleistungen als steuerpflichtige Kapitaleinkünfte
Der Bundesfinanzhof muss die interessante Frage beantworten, ob Zuwendungen von Geld- und Sachleistungen einer ausländischen Familienstiftung zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 EStG gehören. Nach dieser Vorschrift sind Leistungen zu versteuern, die mit einer Gewinnausschüttung wirtschaftlich vergleichbar sind. Das FG Hamburg hat dies in erster Instanz im Streitfall bejaht. Das Tatbestandsmerkmal sei weit auszulegen.
Der für Kapitaleinkünfte zuständige VIII. Senat des BFH muss die interessante Frage beantworten: Gehören Zuwendungen von Geld- und Sachleistungen einer ausländischen Familienstiftung zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen – nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG? – Nach dieser Vorschrift sind Leistungen zu versteuern, die mit einer Gewinnausschüttung wirtschaftlich vergleichbar sind.
Nach der erstinstanzlichen Entscheidung des FG Hamburg ist das Tatbestandsmerkmal der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen weit auszulegen. Es sei nicht erforderlich, dass der Leistungsempfänger unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen kann.
Das Finanzgericht aus der Hansestadt hat die Re...