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BMF - IV C 4 - S 7179 - 21/96

§ 4 Nr. 21 UStG Umsatzsteuerbefreiung für die Tätigkeit als selbständiger Lehrer an Schulen und Hochschulen; hier: Unterrichtserteilung in staatlichen Einrichtungen

BMZ-Schreiben vom – 300 – P 3000 – 32/94 –

Das BdF wurde um Prüfung gebeten, ob externe Dozenten und Moderatoren, die im Rahmen von dienstlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für eine Behörde tätig werden, diese Tätigkeit umsatzsteuerfrei ausüben können. Mit Schreiben v. S 7179 hat das BdF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder zu dieser Anfrage folgende Auffassung vertreten:

”Eine staatliche Einrichtung, z. B. eine Behörde, die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter durchführt, kann insoweit als allgemein- bzw. berufsbildende Einrichtung i. S. des § 4 Nr. 21 UStG angesehen werden. Wirken bei den im Rahmen der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erbrachten Unterrichtsleistungen externe Dozenten mit, so kommt auch für diese Personen die USt-Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG in Betracht, wenn die nach Buchst. b dieser Vorschrift erforderliche Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, daß auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet wird,

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