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FG Köln 22.11.2021 6 K 1902/19

Steuerrecht | Steuerfreiheit eines Altersteilzeit-Aufstockungsbetrags

Ein Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag, den der Arbeitnehmer erst im Rentenalter erhält, ist nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, wenn in dem Zeitraum, für den der Aufstockungsbetrag geleistet wird, die Voraussetzungen des AltTZG erfüllt sind. Es ist nicht erforderlich, dass die Voraussetzungen des AltTZG im Zeitpunkt des Zuflusses erfüllt sind.

Der Kläger war seit 2009 bis zu seinem Eintritt ins Rentenalter im Jahr 2015 in Altersteilzeit zu 50 % tätig. Der Arbeitgeber zahlte einen Aufstockungsbetrag von 40 % des Bruttogehalts. Seit 2013 nahm der Kläger an einem Altersteilzeitprogramm teil, das an die Entwicklung des Aktienkurses des Mutterkonzerns geknüpft war. Aufgrund dieses Programms erhielt der Kläger eine Zahlung im Jahr 2017, d. h. nach Renteneintritt.

Das [i]Kläger erfüllte die Voraussetzungen des AltTZG FG behandelte die Zahlung im Strei...