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Steuerrecht | Zur Zulässigkeit einer Hinzuschätzung aufgrund der Richtsatzsammlung
Eine Hinzuschätzung auf der Grundlage der Richtsatzsammlung ist eine zulässige Schätzungsmethode, wenn ein interner Betriebsvergleich z. B. durch Nachkalkulation nicht möglich ist.
Der [i]Kläger betrieb Diskothek, Bar und Restaurant Kläger betrieb eine Bar, eine Diskothek und ein Restaurant. Aus der Buchführung des Unternehmens der Streitjahre 2013 und 2014 ergaben sich zahlreiche Mängel, z. B. die nicht zeitnahe Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, fehlende Bedienungsanleitungen sowie Programmieranweisungen für die Kassen.
Nach dem FG lagen gewichtige formelle Mängel vor, die mit dem Fehlen von Tagesendsummenbons oder dem Fehlen von Kassenberichten vergleichbar sind. Daher war eine Schätzung dem Grunde nach rechtmäßig, zumal es sich um bargeldintensive Betriebe handelte.
Das [i]Richtsatzsammlung ist nur Hilfsmittel FG nahm eine eigene Hinzuschätzung in Ge...