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Einkommensteuer | Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten in der privaten Wohnung (FinMin)
Die Zahlung einer
Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der
privaten Wohnung führt nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften.
Hierauf haben sich nach Angabe des Thüringer Finanzministeriums die
Einkommensteuerreferatsleiter von Bund und Ländern geeinigt. Voraussetzung ist,
dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen
Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht
übersteigt.
Hierzu führt das Thüringer Finanzministerium u.a. weiter aus:
"Wer privaten Wohnraum zur Verfügung stellt, muss dafür auch verbrauchsabhängige Kosten, wie Strom, Wasser, Abwasser und Energiekosten zahlen. Eine Aufwandspauschale federt diese Kosten ab. Es kommt jetzt darauf an, den Geflüchteten schnell und u...