Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung | Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 BewG (BMF)
Das BMF hat gem. § 259 Abs. 3 Satz 4 BewG den Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt bekannt gegeben. Er beträgt (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100) 148,6 ().
Der Baupreisindex wurde ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Nichtwohngebäuden; November 2021; 2015 = 100) ermittelt. Er ist für alle Bewertungsstichtage des folgenden Hauptfeststellungszeitraums anzuwenden.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Baupreisindex (nach
Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100) |
148,6 |
Quelle: BMF online (il)