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Bewertung | Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 BewG (BMF)
Das BMF hat gem.
§ 259 Abs.
3 Satz 4 BewG den Baupreisindex zur Anpassung der
Normalherstellungskosten aus der
Anlage 42 zum
BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt
bekannt
gegeben. Er beträgt (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100) 148,6
().
Der Baupreisindex wurde ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Nichtwohngebäuden; November 2021; 2015 = 100) ermittelt. Er ist für alle Bewertungsstichtage des folgenden Hauptfeststellungszeitraums anzuwenden.
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Baupreisindex (nach
Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100) |
148,6 |
Quelle: BMF online (il)