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Online-Nachricht - Donnerstag, 07.04.2022

Einkommensteuer | Überarbeitete Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG (BMF)

Das BMF hat seine allgemeinen Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als agB aktualisiert ().

Das neue Schreiben ist wie folgt gegliedert:

  1. Begünstigter Personenkreis

    • Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen

    • Gleichgestellte Personen

  2. Besonderheiten bei gleichgestellten Personen

  3. Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers

  4. Begünstigte Unterhaltsaufwendungen

  5. Abzugsbeschränkung / Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen unter Berücksichtigung des verfügbaren Nettoeinkommens

    • Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens

    • Anwendung der Opfergrenze auf das verfügbare Nettoeinkommen

    • Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen bei einer sozialrechtli...

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