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Einkommensteuer | Überarbeitete Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG (BMF)
Das BMF hat seine allgemeinen Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als agB aktualisiert ().
Das neue Schreiben ist wie folgt gegliedert:
Begünstigter Personenkreis
Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen
Gleichgestellte Personen
Besonderheiten bei gleichgestellten Personen
Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers
Begünstigte Unterhaltsaufwendungen
Abzugsbeschränkung / Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen unter Berücksichtigung des verfügbaren Nettoeinkommens
Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens
Anwendung der Opfergrenze auf das verfügbare Nettoeinkommen
Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen bei einer sozialrechtli...