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Online-Nachricht - Donnerstag, 07.04.2022

Einkommensteuer | Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG veröffentlicht ().

Das Schreiben enthält Ausführungen zu folgenden Punkten:

  • Unterhaltsempfänger

  • Feststellungslast / Beweisgrundsätze / Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorge des Steuerpflichtigen

  • Allgemeiner Grundsatz zur Nachweiserbringung

  • Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit / Unterhaltserklärung

  • Aufteilung einheitlicher Unterhaltsleistungen auf mehrere Personen

  • Unterstützung durch mehrere Personen

  • Zeitanteilige Ermäßigung des Höchstbetrags

  • Anrechnung eigener Bezüge der unterhaltenen Personen

  • Abzugsbeschränkungen

  • Anwendungsregelung

Hinweis:

Die vorstehenden Grundsätze gelten für alle offenen Fälle und ersetzen das

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