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Einkommensteuer | § 6b EStG - Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb (BFH)
Es ist zweifelhaft, ob aus
§ 6b EStG
eine Befugnis zu gestuften Verwaltungsverfahren bei rechtsträgerübergreifender
Übertragung stiller Reserven abgeleitet werden kann. In dem
Besteuerungsverfahren für den reinvestierenden Betrieb ist nicht mit
Bindungswirkung für das Besteuerungsverfahren des veräußernden Betriebs zu
entscheiden, ob dort die Veräußerung eines Wirtschaftsguts erst nach dem
erfolgt und deshalb die gesellschafterbezogene Betrachtung des
§ 6b EStG
anzuwenden ist (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. über die Frage, ob der Kläger eine Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG, die er in seinem landwirtschaftlichen Einzelunternehmen gebildet hatte, auf die beigeladene Personengesellschaf...