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FG Hamburg 02.12.2021 6 K 112/20, NWB 14/2022 S. 965

Beruf | Widerruf der Zulassung als Steuerberater

Wenn Steuerschulden wirksam festgesetzt sind, obliegt es dem Steuerberater nachzuweisen, dass die Steuerschulden nicht oder nicht in dieser Höhe bestehen. Hierfür genügt es nicht, Rechtsbehelfe gegen die Steuerbescheide einzulegen, denn es kann im Interesse der Allgemeinheit nicht abgewartet werden, bis Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind. Es ist nicht Aufgabe der Kammer oder des Finanzgerichts, im Widerrufsverfahren nachzuprüfen, ob die Steuerforderungen zu Recht bestanden. Dies bleibt dem Klageverfahren beim (anderen) Finanzgericht oder dem BFH überlassen. Allenfalls dann, wenn ohne weitere Ermittlungen offensichtlich ist, dass die den Steuerforderungen zugrunde liegenden Bescheide rechtswidrig oder gar nichtig sind, können die Forderungen im Widerrufsverfahren als nicht bestehend angesehen ...