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Online-Nachricht - Mittwoch, 06.04.2022

Grundsteuerreform | Bekanntmachung der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (BMF)

Die Finanzministerien der Länder, in denen das sog. Bundesmodell Anwendung findet (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), haben die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt öffentlich bekannt gemacht (BStBl. I 2022 S. 205).

Die elektronischen Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden ab dem über „Mein Elster“ bereitgestellt.

Zur Abgabe der Feststellungserklärung sind folgende Personen verpflichtet:

  • Eigentümer eines Grundstücks in den o.g. Ländern.

  • Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in den o.g. Ländern.

  • Bei Grundstücken in den o.g. ...