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Verfahrensrecht | Antrag auf Steuerbefreiung eines Sanierungsertrags in Altfällen (FG)
Der Antrag auf Steuerbefreiung
eines Sanierungsertrags in Altfällen (Schuldenerlass vor dem
) ist
kein rückwirkendes Ereignis (; Revision anhängig; BFH-Az. IV R 2/22).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine gewerblich tätige Kommanditgesellschaft. Im Jahr 2009 hatte eine Gläubigerin auf eine Forderung gegen die Klägerin verzichtet. In dem bestandskräftigen Gewinnfeststellungsbescheid 2009 wurde kein Sanierungsgewinn berücksichtigt; nachrichtlich gab das beklagte Finanzamt (FA) im Gewinnfeststellungsbescheid an, dass ein Sanierungsgewinn in Höhe von 0 € enthalten sei. Auch der Gewerbesteuermessbescheid 2009 berücksichtigte keinen Sanierungsgewinn aus dem Forderungsverzicht. Die Anträge des Kommanditisten...