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Lohnsteuer | Entwurf der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 (BMF)
Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2022 und die Entwürfe der geänderten Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht (Stand: ).
Die geänderten Programmablaufpläne sind voraussichtlich ab dem anzuwenden.
Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.
Die Entwürfe der geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 sowie das dazugehörige BMF-Schreiben sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF ...