Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern
In seinem zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern bezieht sich das BMF auf sein vorheriges Schreiben vom (, BStBl 2021 I S. 919) und nimmt sich der Klärung weiterer Fragen an, die sich insbesondere auf die statuierte 10 %-Grenze beziehen.
I. Hintergrund
Der BFH hatte im Nachgang zum mit (BStBl 2021 II S. 542) entschieden, dass ein Mitglied eines Aufsichtsrats entgegen der früheren Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig ist, sofern dieses aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt.
Mit (BStBl 2021 I S. 919) hatte sich das BMF der geänderten BFH-Rechtsprechung angeschlossen und geregelt, dass eine Festvergütung insbesondere im Falle einer pauschalen Aufwandsentschädigung vorliegt, die für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat gezahlt wird. Besteht die Aufsichtsvergütung sowohl aus festen als auch aus variablen Bestandteilen und beträgt der variable Bestandteil im Kalenderjahr mindestens 10 % der gesamten Vergütung, ...