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IWB 7/2022 S. 255

Österreich | Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte – Registrierung im Zielstaat

Eine in der Schweiz ansässige, auch in Österreich und Slowenien umsatzsteuerlich registrierte (aber jedenfalls in Slowenien nicht ansässige) Gesellschaft bezog von einem italienischen Unternehmer Rohöl, das sie bei direktem Transport von Italien nach Slowenien an einen slowenischen Abnehmer verkaufte. Dabei wandte sie die Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte als Zwischenhändlerin an, wobei sie ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) verwendete. Die österreichischen Finanzbehörden fanden das nicht zulässig, weil die Schweizer Gesellschaft im Zielstaat Slowenien umsatzsteuerlich erfasst war.

Der [i]Für die Anwendung der Vereinfachungsregelung ist eine umsatzsteuerliche Registrierung des Zwischenhändlers im Zielstaat unschädlichösterreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) teilte diese Auffassung nicht. Die hier relevante Vorschrift des Art. 141 Buchst. a MwStSystRL untersche...