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BMF | Brexit und Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Das BMF hat im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung der Ausfuhr von Gegenständen im persönlichen Reisegepäck (§ 6 Abs. 3a UStG) klargestellt, dass Abnehmer aus dem Vereinigten Königreich für Zwecke des Warenverkehrs nur mit einem Wohnort in Großbritannien (nicht in Nordirland) im Drittlandsgebiet ansässig sind. Eine Bestimmung des Wohnorts sei mangels entsprechender Angaben nicht anhand des Reisepasses des Vereinigten Königreichs möglich. Weise der Abnehmer jedoch durch einen gültigen britischen Führerschein, einen aktuellen Kommunalsteuerbescheid oder eine aktuelle [i]Keine Steuerbefreiung der Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck i. S. von § 6 Abs. 3a UStG für nordirische AbnehmerStrom-, Gas- oder Wasserrechnung (nicht älter als zwölf Monate) seinen Wohnsitz in Großbritannien (nicht Nordirland) oder durch einen Aufenthaltstitel seinen Wohnsitz in einem anderen Drittland nach, könne die Abnehmerbestätigung durch di...