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Corona | Konsultationsvereinbarung mit Österreich letztmalig verlängert (BMF)
Deutschland und Österreich haben ihre Konsultationsvereinbarung zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten zum letzten Mal bis zum verlängert (-AUT/19/10006 :005).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde mit der Republik Österreich am 28./ die in der Anlage beigefügte Konsultationsvereinbarung zum DBA Österreich unterzeichnet.
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