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Gewerbesteuer | Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen (BMF)
Das BMF hat die gleich lautende
Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen im
Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei
der Anwendung der erweiterten Kürzung nach
§ 9 Nr. 1 Satz
2 ff. GewStG veröffentlicht ().
Hintergrund: Die deutsche Wohnungswirtschaft hat ihre Bereitschaft erklärt, Unterstützungsleistungen für vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Das Engagement der Wohnungsunternehmen wird dabei regelmäßig durch die Überlassung von möblierten Wohnungen, aber auch durch sonstige Unterstützungsleistungen erfolgen.
Gemäß den gleich lautenden Erlassen gilt Folgendes:
Einnahmen aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes unterlie...