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Einkommensteuer | Verfassungswidrigkeit der Abgeltungsteuer (FG)
Der 7. Senat des Niedersächsischen FG hält die Vorschriften über die Abgeltungsteuer in § 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43 Abs. 5 EStG für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar und hat sie dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt () .
Hintergrund: Seit dem werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, also z.B. Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne, mit einem Einkommensteuersatz von 25 % versteuert. Hinzu kommen u.U. der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die Einkommensteuer wird von dem jeweiligen Gläubiger der Einnahmen aus Kapitalvermögen, insbesondere also von den Banken, als Kapitalertragsteuer "an der Quelle" einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Für die Steuerpflichtigen ist die Einkommensteuerschuld mi...