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Körperschaftsteuer | Verfassungsmäßigkeit des § 8c S. 2 KStG a.F. (DStV)
Der DStV kommt in seiner Stellungnahme an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 8c S. 2 KStG i.d.F. des UntStRefG 2008 (§ 8c S. 2 KStG a.F.) zu dem Ergebnis, dass § 8c S. 2 KStG a.F. gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt.
Hintergrund: Das BVerfG hat den DStV vor dem Hintergrund des zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 8c S. 2 KStG a.F. um Stellungnahme gebeten. Dem ist der DStV mit seiner Stellungnahme S 04/22 nachgekommen.
Hierzu führt der DStV weiter aus:
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG
Der DStV kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelung des § 8c S. 2 KStG a.F. gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Kapitalgesellschaften mit und ohne schädlichem Anteilseignerwechsel werden ungleich behandelt und das Trennungsprinzip wir...