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Arbeitnehmerstatus | Tätigkeit als Sportfotograf
Weisungsrechte können auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses bestehen. Ein grundsätzlicher Bedarf an Beschäftigung in freier Mitarbeit kann aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben bei redaktionell verantwortlichen Mitarbeitern bestehen.
Für die Bestimmung des Vertragstypus kommt es indiziell darauf an, inwieweit der Arbeitsvorgang durch verbindliche Anweisungen vorstrukturiert ist. Soweit § 611a Abs. 1 Satz 5 BGB für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, eine Gesamtbetrachtung aller Umstände anordnet, haben die Gerichte für Arbeitssachen bei ihrer Entscheidungsfindung verfassungsrechtlichen Wertungen Rechnung zu tragen. Ist der Dienstberechtigte – wie vorliegend – [i]Jähne, NWB 6/2022 S. 385Träger des Grundrechts der Pressefreiheit, kann dieser Umstand i. S. des § 611a Abs. 1 Satz 5 BGB zu würdigen sein. Für die rechtlich...