Beilage: Besteuerung von PV-Anlagen …
... unter ertrag- und umsatzsteuerlichen Aspekten
In Zeiten der Energiewende werden Photovoltaikanlagen – als eine der Schlüsseltechnologien – nach wie vor stark nachgefragt. Obwohl die hohen EEG-Einspeisevergütungen auslaufen, sind Photovoltaikanlagen neben dem Anreiz, ins Geschäft mit den erneuerbaren Energien einzusteigen, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer (und institutionelle Investoren) aufgrund der gesunkenen Anlagenpreise oder der Reduzierung der eigenen Stromkosten besonders attraktiv. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Zieglmaier/Heyd zu dieser Ausgabe zentralen Fragestellungen und aktuellen Entwicklungen im Kontext der Besteuerung von Photovoltaikanlagen unter besonderer Berücksichtigung ertrag- und umsatzsteuerlicher Aspekte.
Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Rechnungslegung und deren Prüfung
Zahlreiche deutsche Unternehmen unterhalten Geschäftsbeziehungen in die Ukraine oder nach Russland. Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine am , die gegen Russland verhängten Sanktionen, die von russischer Seite erfolgten Gegensanktionen und auch die von alledem ausgehenden Reaktionen auf den Güter- und Finanzmärkten können aus der Perspektive eines bilanzierenden Unternehmens bzw. Konzerns Sachverhalte darstellen, die sich auf die Rechnungslegung auswirken können. Das IDW hat am einen Fachlichen Hinweis mit dem Titel „Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und deren Prüfung“ veröffentlicht. Es beabsichtigt, auf diese Weise sowohl den bilanzierenden Unternehmen und Konzernen als auch den jeweiligen Abschlussprüfern eine Hilfestellung zu geben. Das IDW nimmt sich dabei zunächst solchen Fragen an, die sich branchenunabhängig in Jahres- und Konzernabschlüssen zum Abschlussstichtag des stellen. Viele dieser Abschlüsse sind derzeit noch nicht – oder noch nicht abschließend – aufgestellt und geprüft bzw. festgestellt oder gebilligt. Im Beitrag von Davids/Henckel/Schubert ab werden die wesentlichen Aussagen dieses Fachlichen Hinweises dargestellt und erläutert.
Feststellung von Insolvenzgründen unter Berücksichtigung von IDW S 11 (2021)
Das Vorliegen von Insolvenzgründen stand zuletzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise im Fokus. Hier war der Gesetzgeber bemüht, über Wirtschaftshilfen und das zeitweise Aussetzen von Antragspflichten Entlastung für Corona-bedingt vorübergehend in der Krise befindliche Unternehmen zu schaffen. Der befürchtete steile Anstieg der Insolvenzzahlen ist bisher glücklicherweise ausgeblieben. Die Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren sind aber ein Dauerthema in der Rechtsprechung, und auch der Gesetzgeber hat hier zuletzt wieder Hand angelegt. Vor diesem Hintergrund hat das IDW seinen Standard IDW S 11 zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzgründen überabeitet, um insbesondere die geänderten gesetzlichen Regelungen und die neuere Rechtsprechung zu berücksichtigen. Mujkanovic geht ab darauf ein.
Bleiben Sie gesund und trotz allem zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 7/2022 Seite 1
NWB QAAAI-58611