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Grunderwerbsteuer | Keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Einbringung von Grundstücken aus einer Erbengemeinschaft in eine andere Gesamthandsgemeinschaft (FG)
Die Einbringung von Grundstücken aus einer Erbengemeinschaft in eine andere Gesamthandsgemeinschaft und damit die Fortsetzung der gesamthänderischen Berechtigung der Mitglieder der Erbengemeinschaft an den betreffenden Grundstücken, ist nicht steuerbefreit nach § 3 Nr. 3 GrEStG.
Quelle: , NWB EAAAI-57925
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