Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Regulierung | Boni zur Risikosteuerung nutzen
Die dritte Neufassung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) ist am in Kraft getreten. Ihren Ursprung haben die Neuregelungen in der Capital Requirements Regulation (CRR II) und der Capital Requirements Directive (CRD V). In Teilen wurden sie bereits durch die KWG-Reform vom (Umsetzung des EU-Bankenpakets) in nationales deutsches Recht umgesetzt.
Die neue Institutsvergütungsverordnung (IVV 4.0) schärft die bankaufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen für die Vergütungssysteme der Finanzinstitute weiter nach. Grundsätzlich gilt die IVV 4.0 für alle Institute, die dem Kreditwesengesetz unterliegen. Sie betrifft also in erster Linie Banken, aber auch Kapitalverwaltungsgesellschaften und Wertpapierdienstleister, sofern sie ein bedeutendes Institut...