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Corona | Endabrechnung Neustarthilfe Plus (BMWi)
Seit dem können Direktantragstellende im Antragsportal die Endabrechnung der Neustarthilfe Plus vornehmen. Hierauf macht das BMWi aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende verpflichtet, bis spätestens eine Endabrechnung über ein Online-Tool auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erstellen. Prüfende Dritte können die Endabrechnung bis zum einreichen. Auf einem anderen Kommunikationsweg eingereichte Endabrechnungen können nicht bearbeitet werden. Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen.
Im FAQ zur „Neustarthilfe Plus“ wird unter Abschnitt 4.8 u.a. ausgeführt:
Bei der Endabrechnung ist der erzielte Umsatz in den Fö...