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Kindergeld | Verordnung über Abruf von Daten der Familienkassen durch Mitgliedstaaten der EU (BMF)
Das BMF hat einen Referentenentwurf einer Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Familienkassen durch Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Kindergelddaten-Abrufverordnung - EUKiGAbV) veröffentlicht.
Das BMF erläutert:
Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom (BGBl. I Seite 1066) wurden gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld ergriffen. Dazu gehört auch die Verbesserung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches. Der neu eingeführte § 68 Abs. 6 EStG erlaubt den Familienkassen die Bereitstellung des für die Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts im Wege eines automatisierten Abrufverfahrens. Der ausländische Träger der Familienleistungen wird dadurch in ...