Keine Steuerfreiheit von Vergütungen für Vorträge zur Fachanwaltsfortbildung
Leitsatz
1. Die Vorschriften des § 3 Nr. 26 EStG und des § 3 Nr. 26a EStG verlangen als Leistungsempfänger entweder bestimmte privatrechtliche
steuerbegünstigte Körperschaften oder eine Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
2. Es steht einer Steuerfreiheit nach den genannten Vorschriften entgegen, wenn Fortbildungsveranstaltungen nicht gegenüber
der Rechtsanwaltskammer als juristischer Person des öffentlichen Rechts, sondern gegenüber Verlagen und Verbänden erbracht
werden.
3. Auch die spätere Anerkennung von Vortragsveranstaltungen als Fortbildung für Rechtsanwälte auf der Grundlage von § 15 FAO
bewirkt keine Steuerbefreiung der Vergütungen für die Durchführung der Veranstaltungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 38 DStRE 2022 S. 1155 Nr. 19 SAAAI-58376
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