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Umsatzsteuer | Leistungsempfänger bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum (BFH)
Bei der Übertragung von hälftigem
Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungsempfänger, sodass für den
Fall eines Verzichts gem.
§ 9 Abs. 1 und Abs.
3 UStG auf die nach
§ 4 Nr. 9
Buchst. a UStG bestehende Steuerfreiheit keine
Steuerschuld einer GbR nach
§ 13b Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 UStG
besteht (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob das FA die Klägerin, eine GbR, bestehend aus den Eheleuten G, als Steuerschuldner nach § 13b UStG in Anspruch nehmen konnte.
Die Eheleute erwarben von der I GmbH & Co. A KG (KG) durch notarielle Kaufverträge zwei noch zu errichtende Wohnungen jeweils zu hälftigem Miteigentum als Anlageobjekte, wobei eine Vermietungsgarantie über 25 Jahre vereinbart wurde. Die KG verzichtete gem. § 9 Abs. 2 UStG auf die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG) und optierte damit zur Umsatzsteuerp...